Landesberufsschule für Glaser

glaserDer Glaser/die Glaserin ist ein Handwerksberuf. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Der Ausbildungsberuf hat zwei Spezialisierungen in die Fachrichtung Verglasung und Glasbau und Fenster- und Glasfassadenbau.

Die Ausbildungsordnung von 1985 wurde den branchenspezifischen Erfordernissen des Glaserhandwerks angepasst. Mit neuen und veränderten Ausbildungsinhalten wird den zukünftigen Gesellen/Gesellinnen, die am Qualifikationsbedarf des Gewerbes orientierte Fach- und Sozialkompetenz vermittelt. Die Inhalte und Anforderungen für die Zwischenprüfung und für die Abschluss-/Gesellenprüfung wurden neu formuliert.

Die neue Ausbildungsordnung und der neue Rahmenlehrplan sind am 1. August 2001 in Kraft getreten.