Berufsbild
1. Berufsbezeichnung
Glaser/Glaserin
2. Ausbildungsdauer
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
3. Arbeitsgebiet
Glaser und Glaserinnen arbeiten in den Bereichen Glasbau, Fenster- und Türenbau, Glasfassadenbau, Innenausbau, Kunstverglasung und Glasveredelung und führen ihre Tätigkeit in der Werkstatt sowie an und in Gebäuden und an anderen Objekten aus.
4. Berufliche Qualifikation
Glaser und Glaserinnen führen ihre Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen überwiegend im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken selbständig durch. Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsstellen ein und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten, dokumentieren sie und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch.
Glaser und Glaserinnen
Glaser und Glaserinnen der Fachrichtung Verglasung und Glasbau
Glaser und Glaserinnen der Fachrichtung Fenster- und Glasfassadenbau
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