Bootsbauer/in

Bootsbauer

Innungszeichen   

Der Bootsbauer/ die Bootsbauerin ist ein Handwerksberuf. Die Ausbildungsdauer beträgt
3 ½ Jahre. Die Ausbildungsordnung von 2000 wurde den branchenspezifischen Erfordernissen des Bootsbauerhandwerks angepasst. Diese neue Ausbildungsordnung und der neue Rahmenlehrplan werden ab dem 1. August 2011 in Kraft treten. Mit neuen und veränderten Ausbildungsinhalten wird den zukünftigen Gesellen/ Gesellinnen die am Qualifikationsbedarf des Gewerbes orientierte Fach- und Sozialkompetenz vermittelt.

Nach 2 Lehrjahren teilt sich die Ausbildung in die Fachrichtung Neu-, Aus- und Umbau bzw. die Fachrichtung Technik. Die Inhalte und Anforderungen für die Zwischen- und Gesellenprüfung wurden neu formuliert. Für Auszubildende, die nach der neuen Ausbildungsordnung ihre Ausbildung beginnen - also Ausbildungsjahrgang 2011 und folgende - wird es keine Zwischenprüfung im herkömmlichen Sinne mehr geben, diese wird ersetzt durch eine "Gesellenprüfung Teil 1".

 

 

 

 

 

 

 

 


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