Bootsbauer/in

Der Bootsbauer/ die Bootsbauerin ist ein Handwerksberuf. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 ½ Jahre. Die Ausbildungsordnung von 1967 wurde den branchenspezifischen Erfordernissen des Bootsbauerhandwerks angepasst. Mit neuen und veränderten Ausbildungsinhalten wird den zukünftigen Gesellen/ Gesellinnen die am Qualifikationsbedarf des Gewerbes orientierte Fach- und Sozialkompetenz vermittelt. Die Inhalte und Anforderungen für die Zwischen- und Gesellenprüfung wurden neu formuliert. Die neue Ausbildungsordnung und der neue Rahmenlehrplan sind am 1. August 2000 in Kraft getreten
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