1. Berufsbezeichnung
    Bootsbauer / Bootsbauerin
  2. Ausbildungsdauer
    3 1/2 Jahre, die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Werft und Berufsschule
  3. Arbeitsgebiet
    Bootsbauer und Bootsbauerinnen arbeiten in den Bereichen Reparatur, Neubau, Wartung und Veredelung und führen ihre Tätigkeit in der Werft sowie in der Marina aus.
  4. Berufliche Qualifikation
    Bootsbauer und Bootsbauerinnen führen ihre Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen überwiegend im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken selbstständig durch. Sie beschaffen Informationen auch mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel, planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsstellen ein und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeit, dokumentieren sie und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch. Der Boots- und Schiffsbau ist ein vielseitiger Beruf.
    Der fachgerechte Umgang mit Werkstoffen wie Holz, Faserverstärkten Kunststoffen, Harzen, Leicht- und Schwermetallen und Oberflächenbeschichtungen erfordert von den Bootsbauern ein hohes Maß an Kenntnissen und Fertigkeiten. Kreatives Denken, Arbeitsdisziplin und Ausdauer, Flexibilität, ein gutes räumliches Erkennungsvermögen und technisches Verständnis gehören u.a. zu den wichtigen Eigenschaften eines guten Bootsbauers. Der Einbau von Maschinen und Antriebsanlagen, die fachgerechte Montage von Rohrleitungen, Tankanlagen und Elektrokabeln, das Aufstellen von Riggs, die Indienststellung und das Winterfestmachen von Booten runden das Tätigkeitsfeld des Bootsbauers ab. Hat man seine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen, kann man sich zur Meisterprüfung anmelden. Der erworbene Meistertitel erlaubt u.a., seinen eigenen Betrieb zu eröffnen und Lehrlinge auszubilden.