Medien-Information (14. März 2023)

Auszubildende können jetzt Unterbringungskostenzuschuss für Blockunterricht im Jahr 2023 beantragen

Kiel. „Gute Ausbildung muss allen Auszubildenden offenstehen. In vielen Ausbildungsberufen findet der Berufsschulunterricht nicht wohnortnah an einer regionalen Berufsschule statt, sondern zentral als Blockunterricht an Landesberufsschulen oder in Bezirksfachklassen. Für die Zeit des Blockunterrichts müssen viele Auszubildende am Schulstandort untergebracht werden.“, erklärt Antonia Burgmann, verantwortliche Dezernatsleiterin für die Betriebliche Berufliche Bildung im Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB).
„Die Kosten der auswärtigen Unterkunft während des berufsschulischen Blockunterrichts sind für Auszubildende auch angesichts der gegenwärtigen Preissteigerung bei Energie- und Lebenshaltungskosten eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung“, so Burgmann. Die Entscheidung eines jungen Menschen für einen überregional beschulten Ausbildungsberuf dürfe aber nicht zur Folge haben, dass sie oder er bei der Erfüllung der Schulpflicht gegenüber anderen berufsschulpflichtigen Auszubildenden unangemessen finanziell belastet würde.
Auszubildende, die die Kosten der auswärtigen Unterbringung während des Blockunterrichts selbst tragen müssen, unterstützt die Landesregierung daher auch 2023 mit einem Zuschuss von bis zu 350,- Euro im Jahr. „Damit sollen die bereits in Ausbildung befindlichen Jugendlichen finanziell unterstützt, möglichen Ausbildungsabbrüchen vorgebeugt und insbesondere die Attraktivität der dualen Berufsausbildung erhöht werden.“, erklärt Frau Burgmann.
Auszubildende aus Schleswig-Holstein, die an beruflichen Schulen im Blockunterricht unterrichtet werden, können den Unterbringungszuschuss nun beantragen. Die neue Richtlinie hierzu wurde jetzt im Amtsblatt veröffentlicht und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023.
Einen Antrag kann man sich einfach auf der Homepage des Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung (SHIBB) unter www.shibb.de herunterladen und ihn ausgedruckt und ausgefüllt an das SHIBB schicken.
Der Antrag muss bis zum 30.11.2023 im SHIBB eingegangen sein. Die Auszahlung erfolgt nach der Zusendung des unterschriebenen vereinfachten Verwendungsnachweises und der Rechnung über die Höhe der Unterbringungskosten.
Diese notwendigen Unterlagen müssen spätestens bis zum 15.12.2023 beim SHIBB eingegangen sein. Grundsätzlich können mehrere Schulblöcke gefördert werden. Die jährliche Förderung ist allerdings auf höchstens 350,- Euro begrenzt.
Weitere Informationen finden Sie unter schleswig-holstein.de – Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung – Zuschüsse zur Unterbringung bei Blockunterricht.

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